Das übernehmen wir für Sie
1. Während der Abrechnungsperioden
Auf gesonderte Anforderung nehmen wir Zwischenablesungen bei Ein- und Auszügen von Nutzern oder zur Kostentrennung bei Eigentumswechseln vor und lesen alle Erfassungsgeräte für die jeweilige Nutzeinheit ab.
2. Jährlich zum Ende der Abrechnungsperioden
Zum Ende der festgelegten Abrechnungszeiträume lesen wir alle Heizkostenverteiler und Zähler ab und händigen Durchschriften der Ablesebelege aus.
Nach Abschluss der Jahresablesung ermitteln wir alle Verbrauchswerte für jede Nutzeinheit im Messzeitraum.










