Ablesungen

Das übernehmen wir für Sie

  1. Während der Abrechnungsperioden
    Auf gesonderte Anforderung nehmen wir Zwischenablesungen bei Ein- und Auszügen von Nutzern oder zur Kostentrennung bei Eigentumswechseln vor und lesen alle Erfassungsgeräte für die jeweilige Nutzeinheit ab.
  2. Jährlich zum Ende der Abrechnungsperioden
    Zum Ende der festgelegten Abrechnungszeiträume lesen wir alle Messgeräte ab und händigen Ablesebelege an die Wohnungsnutzer aus.

Nach Abschluss der Jahresablesung ermitteln wir alle Verbrauchswerte für jede Nutzeinheit im Messzeitraum.