Information zu unserem Anschreiben

Wir weisen darauf hin, dass wir die Verbrauchswerte der betroffenen Wohnungen schätzen müssen, wenn die Montage / der Austausch nicht oder zu spät durchgeführt wird. Dies könnte dazu führen, dass die Nutzer die Abrechnung anfechten oder den Kostenanteil kürzen können. Die Verwendung eichungültiger Zähler ist nach § 5 Abs. 1 Sätze 1 + 2 HeizkV unzulässig.

§ 9a HeizkV lässt Schätzungen von Verbrauchsanteilen nicht generell zu. Voraussetzung ist, dass ein Geräteausfall oder ein anderer zwingender Grund vorliegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt ein zwingender Grund vor, wenn die Folgen in dem Zeitpunkt, in dem er vom Abrechnungspflichtigen bemerkt wird, nicht mehr behoben werden kann (BGH Urt. v. 16.11.2005 – VIII ZR 373/04).

Es obliegt Ihnen, für einwandfrei funktionierende Absperrventile zu sorgen. Insbesondere müssen diese mit normalem manuellen Kraftaufwand zu betätigen sein. Dies war zum oben genannten Termin nicht der Fall.

Der Vermieter hat einen Anspruch darauf, dass der Mieter die Heizkörper und Messstellen zur Montage zugänglich macht, so dass die Montage / der Austausch der Verbrauchserfassungsgeräte problemlos möglich ist.