Information zu unserem Anschreiben

Differenzmessung:

Den uns vorliegenden Unterlagen können wir entnehmen, dass der Verbrauch der versorgten Nutzer nicht mit den gleichen Ausstattungen erfasst wird. Deshalb ist eine Vorerfassung mit mindestens einem separaten Wärmezähler je Nutzergruppe erforderlich. Laut unseren Unterlagen sind zurzeit nicht ausreichend Wärmezähler in Ihrer Liegenschaft montiert. Unter diesen Umständen ist eine ordnungsgemäße verbrauchsabhängige Erstellung der Abrechnung nicht möglich und wird von uns nicht durchgeführt. Die Durchführung von Teilmessungen und Differenzrechnungen ist nicht gestattet (§ 33 MessEG, § 5 Abs. 2 HeizkostenV).

Bitte stellen sie schnellstmöglich eine vollständige Vorerfassung sicher.