Was Sie über Rauchwarnmelder wissen sollten

Welche Räume müssen ausgestattet werden?

Pflicht in allen Bundesländern: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brand­rauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Baurecht ist Ländersache und somit ist Rauchwarnmelderpflicht verbindlich in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Die Eigentümer besitzen in jedem Fall die Aufsichtspflicht (Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht) und müssen die Einhaltung der Gesetzgebung sicherstellen.

Rauchwarnmelder A+S R133

Rauchwarnmelder A+S R129

Rauchwarnmelder A+S R125

Betriebsstörungen bei verschmutzten Rauchwarnmeldern

Auch wenn sie auf den ersten Blick unauffällig oder im schlimmsten Fall nicht ästhetisch sind, im Inneren des Gehäuses ist sensible Sensorik verbaut:

Unterschiedliche Rauchwarnmelder-Bauweisen ...

... und ihre möglichen Inspektionsverfahren nach DIN 14676-1:2018-12