Was Sie über Rauchwarnmelder wissen sollten
Welche Räume müssen ausgestattet werden?
Pflicht in allen Bundesländern: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Baurecht ist Ländersache und somit ist Rauchwarnmelderpflicht verbindlich in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Die Eigentümer besitzen in jedem Fall die Aufsichtspflicht (Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht) und müssen die Einhaltung der Gesetzgebung sicherstellen.