So funktioniert die unterjährige Verbrauchsinformation (uVi)

Die Änderung der Heizkostenverordnung zur signifikanten Reduzierung von Treibhausemissionen ist am 
1. Dezember 2021 in Kraft getreten. So sind Eigentümer aufgefordert ab 2022 Endnutzern in Liegenschaften mit fernauslesbaren Erfassungsgeräten monatlich Verbrauchsinformationen mitzuteilen.



Und so funktioniert es für Eigentümer bei vermieteten Nutzeinheiten:
 Sie melden sich auf dem A+S-Portal (https://uvi.as-gmbh.de) mit Ihren Zugangsdaten an und legen jeden Nutzer mit E-Mail-Adresse (soweit vorhanden) an. Danach sendet A+S an die Nutzer mit gespeicherter E-Mail-Adresse eine Registrierungs-E-Mail. Ihre Nutzer müssen nun ihre Registrierung auf dem A+S-Nutzerportal aktivieren und haben die Möglichkeit sich monatlich ihre Verbrauchsdaten per E-Mail / Post schicken zu lassen oder einfach im UVI-Portal anzeigen zu lassen. Das DSGVO-konforme Einverständnis über eine E-Mail zur Festlegung der Versandart der Verbrauchsdaten muss von Ihnen vorher eingeholt werden.




Und so funktioniert es für Hausverwaltungen / WEGs bei vermieteten Nutzeinheiten:
 Sie sind als Hausverwaltung für eine WEG zuständig. Dann müssen Sie die kompletten Adressen mit E-Mail der Wohnungseigentümer anlegen. Nutzt der Wohnungseigentümer eventuell die Nutzeinheit nicht selber, funktioniert es im Prinzip wie bereits oben beschreiben, nur mit dem Unterschied, dass der Wohnungseigentümer jetzt seinerseits den Nutzer der Nutzeinheit mit E-Mail-Adresse eingeben muss.




Und so funktioniert es bei einem Nutzer- / Wohnungseigentümerwechsel
: Aus Gründen des Datenschutzes sind Sie verpflichtet, die 
Nutzerdaten für die Nutzeinheiten stets aktuell zu halten. 
Sollte ein Nutzerwechsel oder ein Wohnungseigentümer
wechsel erfolgen, muss dies sofort in dem UVI-Portal 
(https://uvi.as-gmbh.de) aktualisiert werden.




Und so funktioniert es, wenn der Nutzer keine E-Mail-Adresse hat:
 Nicht jeder Nutzer hat eventuell eine E-Mail-Adresse. Damit diese Nutzer auch ihre unterjährigen Verbrauchsinformationen erhalten, versenden wir diese Mitteilungen auf dem Postweg. Achtung: Der postalische Versand wird von A+S nach ihrer jeweils gültigen Preisliste zusätzlich berechnet.




Und so funktioniert der Versand der Verbrauchsdaten an die Nutzer: 
A+S übernimmt den monatlichen Versand der Mitteilungen abhängig von der gewählten Versandart an die Nutzer per E-Mail oder Brief.

Diese Informationen können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.