Änderungen der Heizkostenverordnung
§ 6a: Neue Pflichten zu Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen
Ab 01.01.2022 sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, den Nutzern neben den eigentlichen Abrechnungsdaten weitere Informationen mitzuteilen. Werden diese Informationen pflichtwidrig nicht oder nicht vollständig mitgeteilt, dann besteht für die betroffenen Nutzer ein Kürzungsrecht nach § 12 Absatz 1 neuer Fassung. Die datenschutzrechtlichen Fragen sind in § 6b geregelt.