Die Umsetzung der Europäischen Energieeffizienz-Direktive – was bedeutet das für Sie?
Am 24.12.2018 ist die novellierte EED (Europäische Energieeffizienz-Direktive) in Kraft getreten. Im Hinblick auf Kosteneffizienz und technischer Machbarkeit muss die EED zum 25.10.2020 auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Das bedeutet für Sie: Ab diesem Termin müssen Sie mindestens halbjährliche – ab dem 01.01.2022 – mindestens monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen.
Dadurch muss zwingend auf fernauslesbare Erfassungsgeräte umgestellt werden. Möglicherweise sind Sie für diesen Fall bereits bestens vorbereitet, denn fast alle A+S Erfassungsgeräte sind fernauslesbar oder können problemlos fernauslesbar nachgerüstet werden. Um die Funkübertragung der Werte zu gewährleisten müssen außerdem Koordinatoren / Router in Ihren Liegenschaften installiert werden, die die Verbrauchsinformationen sammeln. Selbstverständlich senden alle Endgeräte ihre Daten verschlüsselt.
Wir werden Sie zeitnah über den Termin zur Umrüstung in Ihren Liegenschaften informieren. Sollten Sie dann noch Fragen haben, können Sie uns jederzeit ansprechen.