
Ablesungen
Das übernehmen wir für Sie
- Während der Abrechnungsperioden
Auf gesonderte Anforderung nehmen wir Zwischenablesungen bei Ein- und Auszügen von Nutzer*innen oder zur Kostentrennung bei Eigentumswechseln vor und lesen alle Erfassungsgeräte für die jeweilige Nutzeinheit ab. - Jährlich zum Ende der Abrechnungsperioden
Zum Ende der festgelegten Abrechnungszeiträume lesen wir alle Messgeräte ab und händigen Ablesebelege an die Wohnungsnutzer*innen aus.
Nach Abschluss der Jahresablesung ermitteln wir alle Verbrauchswerte für jede Nutzeinheit im Messzeitraum.