Wie plant A+S ihre Termine?

Die Terminplanung kann mit Bus-Fahren verglichen werden

Möchte man günstig von A nach B gebracht werden, so geben die Verkehrsbetriebe vor, wann und wo man sein muss, um mitgenommen zu werden. Die Busfahrer können sich natürlich nicht nach einzelnen Fahrgästen richten, d. h. die Ankunftszeiten verschieben oder die Route für einen Fahrgast ändern. Gefallen Kunden diese Abfahrzeiten und Routen nicht, so steht es ihnen frei, ein Taxi zu bestellen. Die Taxifahrer werden sich nach ihren Wünschen richten und Ihnen ihre Kosten entsprechend am Ende selbstverständlich in Rechnung stellen.

Die A+S-Arbeits- / Terminplanung

A+S hat einen Vertrag mit den Hauseigentümern abgeschlossen, der besagt, dass A+S ihre Arbeiten effizient und kostengünstig in Sammelterminen erledigt. Diese Termine gibt A+S entsprechend bekannt und übernimmt auch fast immer die Benachrichtigung der Nutzer.

Diese Arbeiten / Termine und die entsprechenden Fahrtrouten werden von den zuständigen A+S-Mitarbeitern langfristig geplant. Nach A+S-Vorgaben stehen sie unter dem Druck, ihre zugewiesenen Arbeiten innerhalb von einer Woche zu verplanen, die Wohnungsnutzer rechtzeitig zu informieren und das mindestens 8 bis 16 Tage vorher und alle Arbeiten innerhalb von drei Wochen in dieser Liegenschaft zu erledigen.

Die A+S-Mitarbeiter haben also gar nicht die Möglichkeit, in einem 10-Familienhaus alle Nutzer mit dem von ihnen gemachten Termin zufrieden zu stellen. Sie können aber auch nicht von Haus zu Haus springen, genauso wenig wie Busfahrer die Routen oder Abfahrzeiten frei bestimmen können.

Für die Fälle, wo es nicht möglich ist beim ersten Termin einen Zutritt in die Wohnung zu gewähren, wird ein zweiter Termin vergeben. Sollten die A+S-Mitarbeiter auch zu diesem Termin keinen Zutritt bekommen, werden die Hauseigentümer hierüber informiert.

Nun müssen die Hauseigentümer für den Zutritt sorgen. Dieser neue Termin muss A+S immer gesondert bezahlt werden. Wenn eine Zutrittsverweigerung von den Wohnungsnutzern ausgeht, so sind die Hauseigentümer nach der aktuellen Rechtsprechung verpflichtet, sich Zugang über Zwangsvollstrecker zu verschaffen. Dadurch entstehen hohe Kosten und diese Maßnahme führt zu Verärgerung auf allen Seiten. Aber nur so können die Hauseigentümer den gesetzlichen Vorgaben nachkommen, Ablesungen oder Wartungsarbeiten an den Messgeräten / Rauchwarnmeldern vornehmen zu lassen.

Individuelle Terminwünsche

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Ähnlich wie bei der Bestellung eines Taxis werden aufgrund des der A+S entstandenen zusätzlichen Planungs- und Zeitaufwandes individuelle Terminwünsche den Wohnungsnutzern berechnet.

Warum gibt A+S eine Zeitspanne an und sagt aber, dass die A+S-Mitarbeiter nicht während der gesamten Zeitspanne vor Ort sind?

Angenommen, die A+S-Mitarbeiter möchten die vorgesehenen Arbeiten in der Zeit zwischen 9 Uhr und 9:30 Uhr erledigen. Weiter angenommen, die gesamt benötigte Zeit beträgt ca. 15 Minuten. Bei der Planung wissen die A+S-Mitarbeiter aber nicht, wie Witterung und Verkehrslage sind, wo und wann ein Parkplatz gefunden werden kann, wie sie vom Auto zur Nutzeinheit kommen etc. Wenn um 9:10 Uhr geklingelt und nicht geöffnet wird, dann fahren die A+S-Mitarbeiter wieder. Sie warten nicht bis 9:30 Uhr. Allerdings wird auch nicht um 9:30 Uhr die Arbeit unvollendet abgebrochen, obwohl es einen nachfolgenden Termin gibt.