Fernauslesesysteme und Gesundheit

Die A+S Fernauslesesysteme bieten ein hohes Maß an Gesundheitsschutz und Sicherheit, angemessene elektromag­netische Verträglichkeit und sowohl effektive als auch effiziente Nutzung von Funkfrequenzen zur Vermeidung schädlicher Störungen.

Mit der CE-Kennzeichnung wird bestätigt, dass die Geräte den behördlichen Richtlinien entsprechen.

Allgemeines zu Funkfrequenzen
Das A+S Fernauslesesystem arbeitet in der ISM-Bandbreite (Industrie, Wissenschaft, Medizin) im Frequenzbereich von 433 / 868 MHz. Dieser Bereich ist nicht lizenziert, sodass viele Funkgeräte auf diesen Frequenzen arbeiten, unter anderem schnurlose Telefone, Babyphone, drahtlose Headsets, Gebäudesicherheitssysteme und einige medizinische Geräte.

FunkVertraeglichkeit

Europäische Verordnungen
Die Europäische Union (EU) schafft einen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Funkgeräten. Die Funkgeräte-Richtlinie (RED-Richtlinie) (2014/53/EU) gewährleistet einen Binnenmarkt für Funkgeräte, indem sie grundlegende Anforderungen und Leitlinien in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz (Funkexposition des Menschen), elektromagnetische Verträglichkeit und die effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums festlegt und die Grundlage für eine weitere Regelung einiger zusätzlicher Aspekte schafft (z. B. Zugang zu den Notrufdiensten, Interoperabilität, Schutzmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten). Die Richtlinie gilt für Funkgeräte wie Fernseh- und Rundfunkgeräte, Mobiltelefone sowie Wi-Fi, Bluetooth und GPS oder andere Satelliten-Transceiver. Ziel ist es, einen offenen Markt für Telekommunikationsprodukte zu schaffen und die Bereitstellung von Geräten, die in einem EU-Land zugelassen sind, in jedem anderen Mitgliedstaat zu ermöglichen.

Das A+S Fernauslesesystem
Alle Geräte von A+S tragen die CE-Kennzeichnung. Messung und technische Bewertung zur Konformität mit den Abnahmekriterien gemäß den harmonisierten Standards und Normen werden von einer unabhängigen und zertifizierten externen Prüfstelle durchgeführt. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass keine offensichtlichen schädlichen Wirkungen auftreten, soweit die Exposition unter den von den geltenden Normen festgelegten Grenzwerten bleibt. Die mit den elektronischen Geräten gelieferte CE-Kennzeichnung dient als Nachweis für die Einhaltung behördlicher Vorschriften und Richtlinien. Mit der CE-Kennzeichnung und den auf den Geräten aufgedruckten Hinweisen wird erklärt gemäß der EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt die geltenden Anforderungen erfüllt, die in den Harmonisierungsvorschriften der Gemeinschaft zu ihrer Installation festgelegt sind“.

Quelle: Itron