Fragen und Antworten zur MID

Was ist die MID?

Die Abkürzung MID steht für "Measuring Instruments Directive" was übersetzt "Messgeräterichtlinie" heißt. Die "Europäische Messgeräterichtlinie" ist insgesamt für 10 Messgerätearten gültig zu denen neben Elektrizitäts- und Gaszähler auch Haus- und Wohnungswasser- sowie Wärmezähler gehören.

Was beinhaltet die MID?

Die MID regelt den kompletten Herstellungsprozess von der Entwicklung über die Fertigung, die Endprüfung bis zum Inverkehrbringen bzw. bis zur Inbetriebnahme des Gerätes.
Hierzu enthält die MID detaillierte allgemeine und gerätespezifische Leistungsanforderungen an die Messgeräte, die von den Herstellern realisiert werden müssen. Die MID enthält ebenso Anforderungen, die von den Herstellern, die Messgeräte nach der MID produzieren und in den Verkehr bringen wollen, erfüllt werden müssen.
Ob ein Hersteller die Anforderungen erfüllt und ob die Messgeräte, die er in Verkehr bringt, den Anforderungen der MID entsprechen, wird von einer herstellerunabhängigen Prüfstelle (Benannte Stelle) zu Beginn des Herstellungsprozesses und in der Folge im Rahmen von Überwachungen kontrolliert.

Was beinhaltet die MID nicht?

Die MID regelt nicht, was nach dem Inverkehrbringen bzw. nach der Inbetriebnahme mit den Messgeräten geschieht. Hierzu gehören z. B. die Einsatzdauer des Gerätes oder die Behandlung von Messgeräten bei denen der angezeigte Verbrauch angezweifelt wird.
Für diese Dinge müssen die Mitgliedstaaten nationale Regelungen erlassen.
In Deutschland sind diese Belange seit langem in der Eichordnung (EO) geregelt. Hier wird die Einsatzdauer der Zähler im Feld (Wärme-, Warmwasser- und Kaltwasserzähler max. 6 Jahre) ebenso geregelt, wie die Vorgehensweise bei angezweifeltem Verbrauch (Befundprüfung).

Ab wann gilt die MID?

Die MID wurde am 31. März 2004 veröffentlicht. Sie musste von den Mitgliedsstaaten bis zum 1. April 2006 in ein nationales Recht umgesetzt und ab dem 30. Oktober 2006 angewandt werden.

Bis wann dürfen Wärmezähler nach bisher geltendem Recht erstgeeicht werden?

In der MID ist eine Übergangsfrist von zehn Jahren angegeben. Das bedeutet, dass Zähler, die nach altem Recht zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind, bis zu zehn Jahre nach der Erstzulassung oder Zulassungserweiterung in Verkehr gebracht werden dürfen, längstens jedoch bis zum 29. Oktober 2016.

Wie lange dürfen MID-Zähler eingebaut bleiben?

Die Verwendungsdauer der Zähler wird wie bisher national geregelt.
Bei Zählern, die den MID-Bestimmungen unterliegen, ist das Jahr, in dem die CE- und Metrologiekennzeichnung angebracht wird, maßgebend. Derzeit dürfen Wärmezähler, wie bisher auch, 5 volle Jahre eingebaut bleiben, d. h. die im Jahre 2007 in Verkehr gebrachten Geräte dürfen bis zum 31.12.2012 eingebaut bleiben.

Woran erkennt man einen MID-konformen Wärmezähler?

Das Typenschild eines MID-Zählers unterscheidet sich in einigen Punkten von den bisher bekannten Produkten:

  • Die Bezeichnungen Qmin, Qtrenn und Qnenn werden ersetzt durch qi (wie Qmin), qp (wie Qnenn) und qs (wie Qmax).
  • Die Eichmarke mit den Informationen zur Prüfstelle und zum Eichjahr entfällt.

Eichmarke

K = Prüfstelle für Wärme
A = Baden Württemberg
5 = KUNDO
07 = Eichjahr

Die Kennzeichnung für die Konformität der Zähler muss auf dem Zähler aufgebracht werden.
Kennzeichnung für Konformität

CE = Conformite Europeenne (Konformitätskennzeichen)
M = Metrologiekennzeichen
07 = Jahr der Konformitätsbewertung
0102 = Benannte Stelle (hier PTB)

  • Die Umweltklassen für mechanische (M), klimatische (C) und elektromagnetische (E) Umwelteinflüsse müssen zumindest in der produktbegleitenden Dokumentation angegeben werden.

Was sind "Benannte Stellen" und welche Aufgaben haben sie?

"Benannte Stellen" sind für die Konformitätsbewertung zuständige Stellen, die vom Bundesministerium für Wirtschaft benannt und an die Europäische Kommission sowie an die anderen Mitgliedstaaten gemeldet werden müssen. Dabei ist anzugeben, für welches Konformitätsbewertungs-Modul und für welche Messgeräteart die jeweilige Stelle benannt worden ist.
Die Kommission erteilt den "Benannten Stellen" eine Kennnummer. Die "Benannten Stellen" müssen bestimmte Kriterien für ihre Benennung erfüllen:
Das Personal einer "Benannten Stelle" darf nichts mit der Entwicklung, der Herstellung, dem Vertrieb oder der Anwendung und der Instandhaltung der Messgeräte zu tun haben, die von ihr auf Konformität mit den MID-Anforderungen bewertet werden.
Ferner muss das Personal unabhängig und beruflich zuverlässig sein, sowie größte erforderliche Sachkenntnis besitzen.
In Deutschland ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als "Benannte Stelle" für die Konformitätsbewertungs-Module B, D und H1 gemeldet worden. Sie hat die Kennnummer 0102 erhalten.

Auf was muss man beim Einsatz von Zählern nach der MID achten?

Beim Einkauf von Zählern nach MID-Anforderungen ist außer auf die richtige Kennzeichnung auch darauf zu achten, dass der Hersteller bzw. Lieferant alle erteilten Bescheinigungen wie Baumusterprüfbescheinigung oder Entwurfsprüfbescheinigung, die Anerkennung seines Qualitätsmanagementsystems und seine Konformitätserklärung als Nachweis für die Übereinstimmung der Zähler mit den allgemeinen und gerätespezifischen Anforderungen der MID vorlegen kann.
Werden Zähler eingekauft und eingebaut, die zwar die CE- und die Metrologiekennzeichnung tragen, aber den Anforderungen der MID nicht entsprechen, hat das bei der Marktüberwachung schwerwiegende Folgen. Die MID sieht in diesem Fall vor, dass die Zähler aus dem Verkehr zu ziehen sind und der weitere Vertrieb und ihre weitere Verwendung zu untersagen ist.

Was ist sonst noch wichtig?

Mit der Einführung der MID wurde in Deutschland festgelegt, dass kurze Temperaturfühler (bis 55 mm Länge) nicht mehr in Tauchhülsen, sondern direkt messend eingebaut werden müssen. Solange die Messgeräte nach bisher geltendem Recht geeicht werden, besteht für die Einbaustelle Bestandschutz.