Novellierung der EU-Energieeffizienz-
Richtlinie (EED): Fernablesung und mehr 
Transparenz über den Energieverbrauch

Was ist das hauptsächliche Ziel der EU-Energieeffizienz-Richtlinie?

Damit die EU ihre Klimaziele erreichen kann, muss die Energieeffizienz in der Europäischen Union gesteigert werden. Die Richtlinie gibt den Endnutzern Maßnahmen an die Hand um Heizenergie und somit CO2 einzusparen. Die novellierte EED muss in Deutschland per Gesetz / Verordnung bis spätestens 01.12.2021 umgesetzt werden.



Was ändert sich für Vermieter / Eigentümer?
Nach dem 01.12.2021 installierte Zähler und Kostenverteiler dürfen nur noch fernauslesend sein. Vorausgesetzt, es ist technisch machbar oder kosteneffizient durchführbar. Bereits genutzte Zähler oder Kostenverteiler, die nicht fernauslesbar sind, müssen bis zum 01.01.2027 fernauslesbar nachgerüstet oder gegen fern­auslesbare Geräte ausgetauscht werden. Endnutzer sollen ab dem 01.01.2022 monatlich Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden.



Was ändert sich für die Wohnungsnutzer?
Nach der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland (ab dem 01.12.2021) und geltend ab 01.01.2022 müssen Endnutzern auf Verlangen – bei denen fernauslesbare Geräte verbaut sind – eine monatliche Energieverbrauchsinformation bereitgestellt werden. Weiterhin hat die EU beschlossen, dass Verbrauchsabrechnungen mit zusätzlichen Informationen angereichert werden sollen, wie beispielsweise tatsächliche Energiepreise, Gesamtenergiekosten, CO2-Emissionsdaten. Die Vorteile für Endnutzer (und auch Vermietern und Eigentümern) liegen klar auf der Hand: Mehr Transparenz beim tatsächlichen Energieverbrauch und regelmäßige Verbrauchsinformationen, ohne dass Ableser Termine mit den Endnutzern vereinbaren oder die Nutzeinheit betreten müssen.



Download des Amtsblattes L 328/210 zur EED-Richtlinie