Energie-Rabatt für Haushalte und Unternehmen - Soforthilfe Dezember 2022

Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember 2022-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden spürbar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist am 19. November 2022 in Kraft getreten (Quelle: www.bundesregierung.de).

 In welcher Form sollen Vermieter den ausgesetzten Abschlag an die Mieter weitergeben?
Die Mieter sollen in Textform von Ihren Vermietern über den im Dezember ausgesetzten Abschlag informiert werden. Ausreichend ist es, die Mieter über die Höhe des ausgesetzten Betrages zu informieren und Ihnen zu bestätigen, dass dieser mit der Heizkostenabrechnung verrechnet wird.

Wird auch die Nebenkostenabschlagszahlung der Mieter ausgesetzt?
Nein, die Abschlagszahlung für Nebenkosten wird nicht für Dezember ausgesetzt, denn die Nebenkostenabschlagszahlung enthält auch noch weitere umlagefähige Kosten, die in den Liegenschaften anfallen. Ist die Abschlagszahlung in 2022 erhöht worden, können Mieter die Differenz für den Monat Dezember zurückhalten.

Wie wird die „Soforthilfe Dezember“ für die Mieter umgelegt?
In der Heizkostenabrechnung erfolgt die Umlage der „Soforthilfe Dezember“. Die Vermieter teilen dazu mit den Heizkosten die erhaltene Gutschrift mit, deren Umlage in der Heizkostenabrechnung erfolgt.

Weitere Informationen zur „Soforthilfe Dezember“ finden Sie hier.